Es gibt viele Möglichkeiten unsere Stiftung zu unterstützen.
Jede Form der Unterstützung ist willkommen
und zählt!
Zustiftungen
Nach dem Stiftungsrecht erhöhen Zustiftungen
das Stiftungskapital. Ziel ist, das Stiftungskapital durch
Zustiftungen zu erhöhen, damit aus den Zinserträgen
genügend Mittel für den Stiftungszweck eingesetzt
werden können.
Alle Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig (Bis € 1 Mio.).
Spenden
Spenden werden sofort für die Ziele der Stiftung eingesetzt
(ob groß oder klein, ob regelmäßig oder einmalig).
Spenden sind immer hilfreich und ermöglichen
einer Familie ein Ferienerlebnis mit besonderer Prägung
(bis zu 20% des zu versteuernden Einkommens im Jahr steuerlich abzugsfähig).
Auf Wunsch senden wir Ihnen weitere Informationen und einen Überweisungsträger
zu.
Eine Spendenbestätigung übersenden wir Ihnen.
Testamentsverfügungen
Falls Sie das Anliegen der Stiftung gut finden,
können Sie auch Ihr Vermögen oder ein Teil davon
der Stiftung vererben (auch schon zu Lebzeiten.).
Wir beraten Sie gern.
Bankverbindung
Stiftung Evangelische Familienerholung
Evangelische Bank e.G. Kassel
IBAN : DE56 5206 0410 0000 0043 32