Familien stärken
Stiftung evangelische Familienerholung
 

So können Sie uns unterstützen

Es gibt viele Möglichkeiten unsere Stiftung zu unterstützen.
Jede Form der Unterstützung ist willkommen und zählt!

Zustiftungen

Nach dem Stiftungsrecht erhöhen Zustiftungen das Stiftungskapital. Ziel ist, das Stiftungskapital durch Zustiftungen zu erhöhen, damit aus den Zinserträgen genügend Mittel für den Stiftungszweck eingesetzt werden können.
Alle Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig (Bis € 1 Mio.).

 

Spenden

Spenden werden sofort für die Ziele der Stiftung eingesetzt (ob groß oder klein, ob regelmäßig oder einmalig). Spenden sind immer hilfreich und ermöglichen einer Familie ein Ferienerlebnis mit besonderer Prägung (bis zu 20% des zu versteuernden Einkommens im Jahr steuerlich abzugsfähig).
Auf Wunsch senden wir Ihnen weitere Informationen und einen Überweisungsträger zu.
Eine Spendenbestätigung übersenden wir Ihnen.

 

Testamentsverfügungen

Falls Sie das Anliegen der Stiftung gut finden, können Sie auch Ihr Vermögen oder ein Teil davon der Stiftung vererben (auch schon zu Lebzeiten.). Wir beraten Sie gern.

 

Bankverbindung

Stiftung Evangelische Familienerholung
Evangelische Bank e.G. Kassel
IBAN : DE56 5206 0410 0000 0043 32

 

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